Unsere Regeln - die Zuchtordnung im COBD - Club für Olde Bulldogges in Deutschland - COBD e.V.

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Unsere Regeln - die Zuchtordnung im COBD

Unsere Zuchtordnung ist für alle Züchter im COBD e.V. verbindlich, die Einhaltung der aufgestellten Regeln wird regelmäßig überwacht. Der COBD orientiert sich mit seiner Zuchtordnung strikt an den Vorgaben aus dem Gutachten zur Auslegung des §11b des Tierschutzgesetzes, umgangssprachlich meist unter dem Begriff Qualzuchtgutachten bekannt. In unserer Zuchtordnung wird genau definiert, welche Voraussetzungen Hund und Züchter erfüllen müssen, um im COBD zur Zucht zugelassen zu werden.

Zentrale Gutachterin des COBD e.V. für alle Röntgenauswertungen (HD,ED,OCD,Spondylose) ist Frau Dr. Silke Viefhues von der HD-Zentrale in Ahlen.

Sie finden hier einen Auszug aus unserer Zuchtordnung - das vollständige Regelwerk steht als Download für Mitglieder zur Verfügung. Interessierten stellen wir die Zuchtordnung gern auf Anfrage zur Verfügung.

Unter anderem gelten für unsere Züchter folgende Bedingungen:

  • Alle zur Zucht eingesetzten Hunde müssen mindestens 18 Monate alt sein, bevor sie zur Zucht zugelassen werden


  • Alle Hunde, die im COBD zur Zucht zugelassen werden, müssen ein ausgeglichenes, stabiles Wesen frei von Aggressionen gegenüber Menschen zeigen.


  • Vor dem Zuchteinsatz steht ein umfangreicher, veterinärmedizinischer Gesundheitscheck.


  • Bestandteil der Zuchttauglichkeitsuntersuchungen sind Auswertungen auf Hüftgelenksdysplasie (HD), Ellbogendysplasie (ED) und Patellaluxation (PL) sowie Untersuchungen von Herz, Augen, Atmung und Haut auf erkennbare Krankheiten. Darüberhinaus empfehlen wir unseren Züchtern die Auswertung auf Osteochondrosis Dissecans (OCD) und Spondylose.


  • Hunde mit fehlerhaften Ruten dürfen nur zur Zucht eingesetzt werden, wenn die Wirbelsäule vollständig geröntgt und über die Rute hinausgehende Anomalien an der Wirbelsäule ausgeschlossen wurden.


  • Um eine größtmögliche genetische Variabilität und Vielfalt zu erreichen, verzichten wir im COBD auf enge Linienzucht und streben heterogene, möglichst blutsfremde Verpaarungen an


  • Im COBD erfolgt keine gezielte Farbzucht, die einseitige Fokussierung auf bestimmte Farben in der Hundezucht führt insgesamt zu einer Verarmung des Genpools. Der Zuchteinsatz von Hunden mit verdünnter, dunkler Pigmentierung (Fellfärbungen blau, lilac)  ist entsprechend der Vorgaben des Qualzuchtgutachtens ausgeschlossen. Um das Vorkommen entsprechender Färbungen auszuschliessen, dürfen Träger der Verdünnung (Dilution) nur mit Hunden verpaart werden, die diesen Genfehler nicht tragen.


  • Ein gezielter Zuchteinsatz von genetisch fragwürdigen Merkmalen, insbesondere von Hunden mit dem sogenannten Merle-Faktor wird von uns strikt abgelehnt und ist im COBD nicht zulässig.


  • Welpen müssen bei unseren Züchtern innerhalb der Familie aufgezogen und vielfältig geprägt werden, um ein ausgeglichenes und sozialtaugliches Wesen unserer Hunde sicherzustellen.


  • Für jeden im COBD geborenen Welpen ist die Abstammung über einen zertifizierten DNA-Nachweis gesichert. Eine Abgabe von Welpen ohne Abstammungsnachweis ist unseren Züchtern untersagt. 

Für Fragen zu unserer Zuchtordnung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung - nehmen Sie Kontakt zu uns auf. 


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