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Olde English Bulldoggen sind nach der aktuellen Rechtslage keine Listenhunde. Dies wurde von mehreren Gerichten unabhängig voneinander festgestellt. Leider herrscht in manchen Amtsstuben anscheinend die Ansicht, das man sich problemlos über geltendes Recht hinwegsetzen könnte.
Immer wieder werden Halter von OEB aller Linien mit amtlichen Verfügungen und/oder Verlangen konfrontiert, die mit den geltenden Verordnungen und Gesetzen nicht übereinstimmen.
Dagegen kann man sich wehren, das haben Mitglieder des COBD e.V. mehrfach erfolgreich bewiesen.
Auf dieser Seite möchten wir für alle Interessierten eine kleine Übersicht darüber geben, was aus unserer Sicht für Betroffene wichtig ist. Quasi eine Art schnelle erste Hilfe oder auch nur eine Art Checkliste für alle Halter alternativer Bulldoggen, um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein.
Mitgliedern des COBD e.V. helfen wir gern auch individuell weiter. Sie sind kein Mitglied in unserem Verein? Sie dürfen es natürlich gern werden - informieren Sie sich hier über die Möglichkeit einer Mitgliedschaft im COBD. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wenn Sie Hilfe benötigen oder auch, wenn Sie sich einfach nur informieren möchten.
Wichtiger Hinweis: Wir betreiben keine Rechtberatung. Die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar und können die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Wir wollen lediglich versuchen, einen Wegweiser zu bieten, um den leider auftretenden Fällen von Behördenwillkür etwas entgegen zu setzen.
Was sollten Sie grundsätzlich beachten, wenn Sie Halter einer OEB sind oder es werden wollen?
Da wäre zunächst ein ganz wichtiger Punkt vor dem Welpenkauf.
Achten Sie darauf, das Sie einen Welpen aus einer seriösen Zucht mit ordentlich dokumentierter Abstammung und anerkannten Papieren erwerben. Für Besitzer von Hunden aus kontrollierter Zucht mit dokumentierter Abstammung ist es wesentlich einfacher, sich gegen Behördenwillkür zur Wehr zu setzen.
Lassen Sie sich nicht einreden, das Papiere nicht wichtig wären. Abstammungspapiere gehören zum Hund wie der Personalausweis zum Menschen. Erst Recht bei Hunden, die von den Behörden gern als Listenhundmischlinge bezeichnet werden.
Eine weitere Empfehlung von uns: Als Halter eines Hundes -egal welcher Rasse- sollten Sie generell über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. In den letzten Jahren häufen sich leider die Fälle behördlicher Willkür gegen Hundebesitzer. Achten Sie darauf, das in Ihrer Rechtsschutzpolice unbedingt das Thema Verwaltungsrecht eingeschlossen ist. Damit sind Sie dann auch kostenseitig auf der sicheren Seite.
Was müssen Sie tun, wenn Ihnen bereits die ordnungsgemäße behördliche Anmeldung Ihres Hundes von den Behörden verweigert wird?
Gemäß den geltenden Hundeverordnungen und -gesetzen sind Sie als Hundehalter üblicherweise verpflichtet, bei den Behörden eine Anmeldung abzugeben wenn Sie einen Hund halten. Dies gilt ausnahmslos für alle Hunde unabhängig von der Rasse und hat vorrangig den Zweck, die Hundesteuer entsprechend der örtlichen Satzungen formal korrekt berechnen zu können. Für Hunde mit bestimmten Eigenschaften -zum Beispiel einem bestimmten Körpergewicht, einer bestimmten Größe oder auch einer bestimmten Rasse- gelten darüber hinaus in einigen deutschen Bundesländern weitere Bestimmungen, die eine zusätzliche Anmeldung bei den Ordnungsbehörden erfordern.
Neuerdings häufen sich Fälle, in denen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der örtlichen Ämter bereits die rein formelle Anmeldung von OEB aller Linien verweigert wird. Mit anderen Worten - Hundehalter werden seitens der Behörden daran gehindert, ihren formalen Verpflichtungen nachzukommen. Dies ist unserer Auffassung nach rechtswidrig. Die formale Anmeldung eines Hundes kann nicht einfach so verweigert werden. Die Behörden müssen die Anmeldung zunächst annehmen. Davon unberührt bleibt, das nach der Anmeldung seitens der Behörden die Haltung des Hundes unter Auflagen gestellt oder untersagt werden kann. Dies allerdings erst nach der Anmeldung und dann auch nur mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid. Gegen diesen Bescheid kann man sich dann als Betroffener wehren - so funktioniert ein Rechtsstaat. Eine einfache Verweigerung der Anmeldung eines Hundes dagegen verstößt gegen alle Prinzipien, die als Grundlage unseres Rechtssystems anzusehen sind.
Sollte Ihnen von Ihrem zuständigen Amt die Anmeldung Ihres Hundes verweigert werden, dann bestehen Sie bitte auf einer schriftlichen Bestätigung dieser Verweigerung. Lassen Sie sich nicht einfach abwimmeln.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie wegen Ihres Hundes mit behördlichen Maßnahmen konfrontiert werden?
Ganz wichtig- bewahren Sie Ruhe. In der Regel läuft ein behördliches Verfahren in mehreren Stufen. Wenn Sie das erste Schreiben erhalten haben, ist noch viel Zeit um die richtigen Schritte einzuleiten. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt auf, der sich auf diesem Fachgebiet auskennt. Wir vermitteln Ihnen gern entsprechende Ansprechpartner, wenden Sie sich dazu einfach an uns. Verhandeln Sie nicht selbst mit den Behörden, Sie sind persönlich dazu fachlich im Regelfall nicht in der Lage. Dazu kommt, das dieses Thema für Betroffene in aller Regel sehr emotional besetzt ist - nachvollziehbarer Weise. Emotionen führen aber in solchen Angelegenheiten nicht weiter. Nehmen Sie die Schreiben der Behörden nicht persönlich. In der Regel sitzen dort auch nur Menschen die ihren Job machen. Die ausführenden Mitarbeiter handeln normalerweise weisungsgebunden und können nicht dafür, wenn ihnen Weisungen erteilt werden die sinnfrei sind.
Wir können aus Erfahrung nur dringend davon abraten, irgendwelche telefonischen oder persönlichen Gespräche mit Behördenmitarbeitern dazu zu führen.
Lassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen ein, bestehen Sie auf der Schriftform. Überlassen Sie am Besten jegliche Kommunikation mit den Behörden Ihrem Rechtsanwalt.
Wichtig ist vor allem - ignorieren Sie die Schreiben der Behörden nicht. Unternehmen Sie rechtzeitig etwas, wenn Sie betroffen sind.
Wenn Sie Fragen zur Vorgehensweise haben oder Hilfe brauchen - wir stehen Ihnen zur Seite. Auch wenn Sie nicht Mitglied des COBD e.V. sind - im Interesse der Rasse im Allgemeinen und natürlich im Interesse jedes einzelnen betroffenen Hundes vermitteln wir Ihnen gern kompetente Ansprechpartner. Sie sind nicht allein.