Zur Situation für OEB in Bayern, Hessen und anderen Bundesländern - Club für Olde Bulldogges in Deutschland - COBD e.V.

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Zur Situation für OEB in Bayern, Hessen und anderen Bundesländern

Bisher gibt es in der breiten Masse der deutschen Länder keine Probleme mit der Haltung alternativer Bulldoggen. Auch wenn dies eigentlich der Normalfall ist halten wir es für erwähnenswert.

Dennoch gibt es Einzelfälle, über die wir hier informieren. Haben Sie weitere Informationen?
Zögern Sie nicht - sprechen Sie uns an. Helfen Sie uns, damit wir anderen helfen können!

Bayern, Hessen und Baden-Württemberg

Auch aus den Ländern Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wurden uns vereinzelte Fälle von rassebedingter Diskriminierung für OEB berichtet. Die Vorgehensweisen in diesen Ländern sind jedoch anders als in NRW. Es handelt sich lediglich um Einzelfälle und nicht um generelle, landesweit einheitliche Vorgehensweisen.

Einige Gemeinden in Bayern beziehen sich darauf, das es eine Rasse OEB laut der Rasseliste der FCI nicht gibt. Aus diesem Grund stuft man dort in Einzelfällen die OEB als American Bulldog ein. Was den Behörden dabei anscheinend entgeht, ist die Tatsache das der American Bulldog ebenfalls nicht von der FCI anerkannt wird. Unabhängig von einer Anerkennung der Rasse durch die FCI steht jedoch der American Bulldog in der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
(nachzulesen hier) in §1 Abs.2 auf der Liste der Hunderassen, für die in Bayern eine "Eigenschaft als Kampfhund" vermutet wird.

Für betroffene Halter von OEB bleibt in Bayern zur Zeit nur der Weg, über ein Phänotypgutachten eines staatlich anerkannten Rassegutachters oder durch Vorlage anerkannter Zuchtpapiere den Nachweis zu erbringen das die Behörden mit ihrer Einstufung falsch liegen. In Bayern droht jedoch nach aktueller Lage ebenfalls kein vollständiges Haltungsverbot.

In einzelnen Fällen in Hessen und Baden-Württemberg wurde ebenfalls darauf verwiesen, das es eine Rasse OEB laut der FCI nicht gibt. Es scheint, als wäre es noch nicht bei den Behörden angekommen das es für die FCI kein Monopol auf die Anerkennung einer Rasse gibt. Deswegen wurde in den jeweiligen Fällen eine phänotypische Begutachtung der jeweiligen Hunde verlangt. Ziel war auch hier der Nachweis, das es sich nicht um Mischlinge aus gelisteten Rassen handelt. Nachdem dieser Nachweis erbracht wurde, waren weitere Maßnahmen nicht notwendig. Rassebedingte Haltungsauflagen sind uns bisher nicht bekannt.

Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gelten OEB nicht als Listenhunde.

Sollten Sie von den Behörden wegen der Haltung Ihrer Hunde mit Problemen konfrontiert werden, zögern Sie nicht. Wenden Sie sich an uns, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, eine Lösung für die Probleme zu finden.

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